Ablauf der Organspende

Man unterscheidet zwischen Lebendspenden - z. B. Nieren, die nur zwischen nahen Verwandten oder Angehörigen möglich sind - und Spenden nach dem Tod. Die beiden wichtigsten Voraussetzungen einer postmortalen Spende sind

  • der Tod des Spenders
  • die Einwilligung in eine Organentnahme, wobei der Wille des Verstorbenen entscheidend ist.Hat dieser zu Lebzeiten keine Erklärung zur Organspende abgegeben, ist der nächste Angehörige zu einer Entscheidung im Sinne des Verstorbenen berufen.

Um Missbrauchsmöglichkeiten so weit wie nur irgend möglich auszuschließen, sieht das Transplantationsgesetz eine Trennung der drei Bereiche

  • Organentnahme,
  • Organvermittlung und
  • Transplantation

vor.


Organentnahme

Nur unter der Voraussetzung, dass der Hirntod (Irreversibler Ausfall aller Hirnfunktionen) eingetreten ist, ist eine Organentnahme zulässig. Der Hirntod muss von zwei hierfür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Beide Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein. Der Hirntod ist ein sicheres Todeszeichen und kann zweifelsfrei nachgewiesen werden. Nur die Intensivbehandlung einschließlich maschineller Beatmung erhält die Herztätigkeit und den Kreislauf künstlich aufrecht und damit auch die Tätigkeit der übrigen Organe. Die Irreversibilität des Hirnausfalls ergibt sich entweder durch die Verlaufsbeobachtung oder durch Befunde von zusätzlichen Untersuchungen mit Geräten. Die in Deutschland vorgeschriebenen Mindestzeiten der Weiterbeobachtung gehören zu den längsten auf der Welt.

Ist der Hirntod eingetreten und liegt eine Einwilligung zur Organspende vor, muss noch abgeklärt werden, ob der Verstorbene medizinisch für eine Organspende geeignet ist. Ist das der Fall nimmt der Arzt Kontakt zu der regionalen Organisationszentrale der Koordinierungsstelle auf, die den Organspender an die Vermittlungsstelle Eurotransplant in Leiden (Niederlande) meldet.

Die Organe werden in der Regel regional von einem Explantationsteam entnommen und schnellstmöglich zum Empfänger verschickt. Durch moderne Konservierungslösungen und Kühlboxen werden die Organe außerhalb des Körpers funktionsfähig erhalten. Die Zeitspanne reicht von ca. 4 (Herz) bis 40 Stunden (Niere). Der Zeitpunkt der Organentnahme wird mit den transplantierenden Zentren abgestimmt, da die Empfänger für die Operation vorbereitet werden müssen.


Organvermittlung

Die Organe dürfen nur in Transplantationszentren übertragen werden. Wurden diese Organe toten Organspendern entnommen, so spricht man von vermittlungspflichtigen Organen. Diese dürfen nur transplantiert werden, wenn der geeignete Empfänger durch eine unabhängige Vermittlungsstelle ermittelt wurde.

Erste Voraussetzung für die mögliche Vermittlung eines Spenderorgans ist, dass der Patient von einem Transplantationszentrum auf die Warteliste - die jedes Transplantationszentrum führen muss - aufgenommen wurde. Die Entscheidung, ob ein Patient auf die Warteliste gesetzt wird erfolgt nach medizinischen Kriterien, insbesondere nach Notwendigkeit und Erfolgsaussicht einer Organübertragung.

Alle Wartelisten der Tranplantationszentren Deutschlands werden als eine einheitliche Warteliste behandelt. Dadurch besteht bundesweit Verteilungsgerechtigkeit. Die Vermittlung selbst erfolgt ebenfalls nach medizinischen Kriterien, insbesondere nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht. Soziale und finanzielle Aspekte spielen für die Organvermittlung keine Rolle.


Transplantation

Um ein Transplantat zu finden, das eine optimale Gewebeverträglichkeit zwischen Spender und Empfänger garantiert, werden die sogenannten HLA-Gewebemerkmale bestimmt. Sobald ein geeignetes Spenderorgan gefunden ist, wird der Patient telefonisch benachrichtigt und begibt sich zur Transplantation in die Klinik.

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